Privates Baurecht
Seminarreihe privates Baurecht
Das Baurecht wird unterschieden in das private und das öffentliche Baurecht. Mit dem öffentlichen Baurecht werden alle Rechtsbereiche erfasst, die die Errichtung, Beseitigung oder Änderung eines Bauvorhabens betreffen. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen der an der Realisierung eines Bauvorhabens Beteiligten untereinander.
Unsere Seminarreihe privates Baurecht richtet sich an Nichtjuristen. Wir schulen Sie praxisorientiert zu aktuellen baurechtlichen Themen.
- Haftungsrisiken für Planungs- und Ausführungsfehler -
1) Thema
Das Seminar vermittelt kompakt und praxisorientiert aktuelles Wissen rund um das Gewährleistungsrecht im Werk- und Bauvertragsrecht.
Von den rechtlichen Grundlagen der Abnahme nach BGB und VOB/B, der Abnahmepflicht und Abnahmeverweigerung und die einzelnen Formen der Abnahme bis zum richtigen Umgang mit Mängelansprüchen wird den Teilnehmern ein juristisches Fundament für die tägliche Arbeit vermittelt. Die Praxis steht dabei im Vordergrund.
2) Inhalt
Überblick und Darstellung des Haftungsrechts für Planungs- und Ausführungsfehler
- Gewährleistung nach BGB und VOB/B
- Abnahme / Abnahmeverweigerung
- Mangelbegriff
- Mängelrechte vor Abnahme
- Mängelrechte nach Abnahme
- Prüfungs- und Hinweispflichten
- Mängelhaftung des Auftragnehmers
- für Ausführungsfehler
- für die Verletzung von Prüf- und Hinweispflichten
- Mängelhaftung des Planers
- Verhältnis von Planungsfehlern und Ausführungsfehlern
- Mitverschulden des Auftraggebers
- Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich
- Sicherheiten
- Verjährungsfragen / Verjährungsfristen
- Verfahrensfragen
- Partei-, Schieds- oder Gerichtsgutachten?
- Selbständiges Beweisverfahren oder Klageerhebung?
3) Nutzen für die Teilnehmer
Sie erhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung das „Rüstzeug“ für eine optimale Umgang mit Gewährleistungsrecht Vertragsgestaltung.
4) Zielgruppe
Personen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer von Bauleistungen mehr Sicherheit im täglichen Umgang mit baurechtlichen Fragestellungen erlangen möchten.
5) Zahlen - Daten - Fakten